Ablauf und Kosten
Wer in einer Krise steckt, hat keine Zeit für Unklarheiten. Deshalb steht hier, wie ein Mandat bei uns beginnt, was es kostet und wer die Kosten unter Umständen übernimmt.
Vom Anruf zum Mandat
Vier Schritte, die bei uns immer gleich ablaufen. Dazwischen entscheiden Sie, ob es weitergeht.
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Kurzes Telefonat
Wir klären in wenigen Minuten, worum es geht, ob eine Frist läuft und ob wir die Sache übernehmen können. Dazu gehört die Prüfung auf Interessenkonflikte. Dieses Telefonat kostet nichts.
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Erstgespräch
In der Kanzlei, per Video oder telefonisch, in der Regel innerhalb einer Woche. Wir ordnen die Lage rechtlich ein und benennen die Optionen mit ihren Fristen und Kosten.
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Auftrag und Vergütungsvereinbarung
Sie erhalten Vollmacht und Vergütungsvereinbarung schriftlich. Erst wenn Sie unterschrieben haben, beginnt die kostenpflichtige Bearbeitung.
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Bearbeitung mit fester Ansprechperson
Rechtsanwalt Dr. Ganzer bleibt für Sie zuständig. Sie erhalten Kopien aller wesentlichen Schreiben und werden vor jedem Schritt gefragt, der Geld kostet oder Ihre Position verändert.
Was die Beratung kostet
Rechtsanwälte rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Beides ist gesetzlich geregelt, beides erklären wir vorab.
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Erstgespräch
Gedeckelt für Verbraucher
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Für Unternehmen und Selbstständige vereinbaren wir das Erstgespräch nach Zeitaufwand und nennen den Betrag vor dem Termin.
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Laufende Beratung
Nach Zeitaufwand oder Pauschale
Im Insolvenzrecht rechnen wir überwiegend nach Zeitaufwand ab. Der Stundensatz steht in der Vergütungsvereinbarung. Bei klar abgrenzbaren Aufgaben, etwa der Anmeldung einer Forderung zur Tabelle, bieten wir ein Pauschalhonorar an. Für gerichtliche Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
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Privatpersonen
Beratungshilfe
Wer wenig Einkommen und kein verwertbares Vermögen hat, kann beim Amtsgericht seines Wohnorts einen Beratungshilfeschein beantragen. Er deckt die außergerichtliche Beratung und Vertretung ab, auch den Einigungsversuch vor einer Verbraucherinsolvenz. Sie zahlen dann eine Gebühr von 15 Euro, den Rest trägt die Staatskasse.
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Verfahren
Kosten des Insolvenzverfahrens
Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders sind von unserem Honorar zu unterscheiden. Sie werden aus der Insolvenzmasse gedeckt. Reicht die Masse nicht, können Privatpersonen die Stundung der Verfahrenskosten beantragen (§ 4a InsO).
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Versicherung
Rechtsschutz
Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen die Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren aus. Für Gläubiger, etwa bei der Durchsetzung einer Forderung oder der Abwehr einer Anfechtung, kann Deckung bestehen. Wir prüfen Ihre Police und holen die Deckungszusage ein, bevor Kosten entstehen.
Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen
Alles, was Sie davon haben. Es muss nicht vollständig sein.
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Unternehmen
Unternehmen und Geschäftsführung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste
- Letzter Jahresabschluss und aktuelle Liquiditätsplanung
- Offene Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten, insbesondere Finanzamt und Sozialversicherung
- Mahnungen, Vollstreckungsandrohungen, Kündigungen von Kreditlinien
- Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag
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Privatpersonen
Privatpersonen und Selbstständige
- Gläubigerliste mit Beträgen, notfalls handschriftlich
- Schreiben von Gläubigern, Inkassobüros und Gerichtsvollziehern der letzten Monate
- Nachweise über Einkommen und laufende Ausgaben, Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Unterhaltspflichten, Titel, laufende Pfändungen
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Gläubiger
Gläubiger
- Vertrag, Rechnungen, Lieferscheine und Mahnungen zur Forderung
- Schriftwechsel mit dem Schuldner oder dem Insolvenzverwalter, insbesondere Anfechtungsschreiben
- Eröffnungsbeschluss oder Mitteilung des Insolvenzgerichts, falls erhalten
- Vereinbarungen zu Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt, Bürgschaften
Erstes Gespräch
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, welche Fristen laufen und was das erste Gespräch kostet.