Zusammenarbeit

Ablauf und Kosten

Wer in einer Krise steckt, hat keine Zeit für Unklarheiten. Deshalb steht hier, wie ein Mandat bei uns beginnt, was es kostet und wer die Kosten unter Umständen übernimmt.

Ablauf

Vom Anruf zum Mandat

Vier Schritte, die bei uns immer gleich ablaufen. Dazwischen entscheiden Sie, ob es weitergeht.

  1. Kurzes Telefonat

    Wir klären in wenigen Minuten, worum es geht, ob eine Frist läuft und ob wir die Sache übernehmen können. Dazu gehört die Prüfung auf Interessenkonflikte. Dieses Telefonat kostet nichts.

  2. Erstgespräch

    In der Kanzlei, per Video oder telefonisch, in der Regel innerhalb einer Woche. Wir ordnen die Lage rechtlich ein und benennen die Optionen mit ihren Fristen und Kosten.

  3. Auftrag und Vergütungsvereinbarung

    Sie erhalten Vollmacht und Vergütungsvereinbarung schriftlich. Erst wenn Sie unterschrieben haben, beginnt die kostenpflichtige Bearbeitung.

  4. Bearbeitung mit fester Ansprechperson

    Rechtsanwalt Dr. Ganzer bleibt für Sie zuständig. Sie erhalten Kopien aller wesentlichen Schreiben und werden vor jedem Schritt gefragt, der Geld kostet oder Ihre Position verändert.

Kosten

Was die Beratung kostet

Rechtsanwälte rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Beides ist gesetzlich geregelt, beides erklären wir vorab.

  • Erstgespräch

    Gedeckelt für Verbraucher

    Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Für Unternehmen und Selbstständige vereinbaren wir das Erstgespräch nach Zeitaufwand und nennen den Betrag vor dem Termin.

  • Laufende Beratung

    Nach Zeitaufwand oder Pauschale

    Im Insolvenzrecht rechnen wir überwiegend nach Zeitaufwand ab. Der Stundensatz steht in der Vergütungsvereinbarung. Bei klar abgrenzbaren Aufgaben, etwa der Anmeldung einer Forderung zur Tabelle, bieten wir ein Pauschalhonorar an. Für gerichtliche Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  • Privatpersonen

    Beratungshilfe

    Wer wenig Einkommen und kein verwertbares Vermögen hat, kann beim Amtsgericht seines Wohnorts einen Beratungshilfeschein beantragen. Er deckt die außergerichtliche Beratung und Vertretung ab, auch den Einigungsversuch vor einer Verbraucherinsolvenz. Sie zahlen dann eine Gebühr von 15 Euro, den Rest trägt die Staatskasse.

  • Verfahren

    Kosten des Insolvenzverfahrens

    Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders sind von unserem Honorar zu unterscheiden. Sie werden aus der Insolvenzmasse gedeckt. Reicht die Masse nicht, können Privatpersonen die Stundung der Verfahrenskosten beantragen (§ 4a InsO).

  • Versicherung

    Rechtsschutz

    Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen die Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren aus. Für Gläubiger, etwa bei der Durchsetzung einer Forderung oder der Abwehr einer Anfechtung, kann Deckung bestehen. Wir prüfen Ihre Police und holen die Deckungszusage ein, bevor Kosten entstehen.

Vorbereitung

Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen

Alles, was Sie davon haben. Es muss nicht vollständig sein.

  • Unternehmen

    Unternehmen und Geschäftsführung

    • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste
    • Letzter Jahresabschluss und aktuelle Liquiditätsplanung
    • Offene Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten, insbesondere Finanzamt und Sozialversicherung
    • Mahnungen, Vollstreckungsandrohungen, Kündigungen von Kreditlinien
    • Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Geschäftsführervertrag
  • Privatpersonen

    Privatpersonen und Selbstständige

    • Gläubigerliste mit Beträgen, notfalls handschriftlich
    • Schreiben von Gläubigern, Inkassobüros und Gerichtsvollziehern der letzten Monate
    • Nachweise über Einkommen und laufende Ausgaben, Mietvertrag
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Unterhaltspflichten, Titel, laufende Pfändungen
  • Gläubiger

    Gläubiger

    • Vertrag, Rechnungen, Lieferscheine und Mahnungen zur Forderung
    • Schriftwechsel mit dem Schuldner oder dem Insolvenzverwalter, insbesondere Anfechtungsschreiben
    • Eröffnungsbeschluss oder Mitteilung des Insolvenzgerichts, falls erhalten
    • Vereinbarungen zu Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt, Bürgschaften

Sie erreichen uns unter 069 34877586, Mo. bis Do. 9 bis 18 Uhr, Fr. 9 bis 15 Uhr.

Kontakt

Erstes Gespräch

Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, welche Fristen laufen und was das erste Gespräch kostet.

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